8. Oktober 2021
Warnstufe 1 seit dem 07. Oktober 2021
Aufgrund behördlicher Anordnung befinden sich der Landkreis Nordhausen seit dem 07. Oktober 2021 in der Warnstufe 1
Für unseren Kindergarten bedeutet das:
- 3G- Nachweis erforderlich für Eltern und einrichtungsfremde Personen!
sofern der Aufenthalt länger als 10 Minuten dauert bzw. der Mindestabstand nicht ermöglicht werden kann.
Weiterhin gilt:
Tragen einer medizinischen Maske auf dem gesamten Gelände.
Öffnungszeiten bleiben unverändert!
Die Betreuung der Kinder bleibt unverändert.