Warnstufe 1 seit dem 07. Oktober 2021

Warnstufe 1 seit dem 07. Oktober 2021

Aufgrund behördlicher Anordnung befinden sich der Landkreis Nordhausen seit dem 07. Oktober 2021 in der Warnstufe 1

Für unseren Kindergarten bedeutet das:

  • 3G- Nachweis erforderlich für Eltern und einrichtungsfremde Personen!
    sofern der Aufenthalt länger als 10 Minuten dauert bzw. der Mindestabstand nicht ermöglicht werden kann.

Weiterhin gilt:

Tragen einer medizinischen Maske auf dem gesamten Gelände.
Öffnungszeiten bleiben unverändert!
Die Betreuung der Kinder bleibt unverändert.

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